Scherz-Schade, Sven
Mutterschutz ab 85 dB(A)?
"Arbeitsverbote" für schwangere Orchestermusikerinnen
Für werdende Mütter gilt: Sie sollten ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren, sobald sie selbst sicher sind, schwanger zu sein. Sodann regelt das Mutterschutzgesetz die nächsten Wochen. Schließlich müssen Mutter und ungeborenes Kind geschützt werden. Zum Beispiel vor "Lärm" und vor abendlicher wie nächtlicher Unruhe. Auch Orchestermusikerinnen genießen die Rechte des Mutterschutzgesetzes. Mitunter wünschen sie jedoch Ausnahmen und würden gerne länger, d.h. näher an den errechneten Geburtstermin heran, arbeiten. Geht das?