Rolf Moser/Andreas Scheuermann/Florian Drücke
Handbuch der Musikwirtschaft
Die erste Auflage des Handbuchs der Musikwirtschaft erschien 1992, und die bisher letzte, die 6. Auflage, ist nunmehr 15 Jahre alt. Wie in allen Bereichen des Lebens hat die Digitalisierung für tiefgreifende Veränderungen gesorgt, die auch am Musikmarkt keinesfalls spurlos vorübergegangen sind. Musik wird als Datenformat übertragen und man braucht, um Musik zu hören, kaum mehr das, was mal „Tonträger“ hieß (und in den 1990er Jahren für hohe Umsätze bei den Plattenlabels sorgte). Ist es noch der Plattenvertrag bei einem Major-Label, der Künstler im Pop-Bereich „groß rauskommen“ lässt? Und wie steht das klassische Verlagsgeschäft zu den Herausforderungen der Digitalisierung? Wie lauten die Fragestellungen an das Urheberrecht angesichts der Allgegenwart des Internets? Und was macht das mit den Künstlern und den Dienstleistern, die bei ihnen unter Vertrag stehen?
Auf viele dieser Fragen gibt das Werk faktenreiche Antworten. Neu zum Herausgeberteam gehört Florian Drücke, der Vorsitzende des Verbands der Musikwirtschaft. Das Team umfasst rund 80 Autoren, viele davon in ihren Bereichen ausgewiesene Kenner der Materie. Gegliedert ist das Handbuch wie ein juristisches Nachschlagewerk, also mit sehr vielen Unterabschnitten und zudem einem langen Glossar, sodass man schnell fündig wird.
Ein Blick auf die Inhaltsübersicht, die für sich fast 50 Seiten einnimmt, zeigt, wie umfassend die Themen sind: Zur Rubrik „Musikmarkt“ gehören z.B. die allgemeinen Überlegungen zum „volkswirtschaftlichen Stellenwert der Musikindustrie“, die Musikindustrie selbst, die Verlage und Instrumentenbauer, die „Clubs“ und das Musikmanagement. Ein großer Abschnitt gilt den Verwertungsgesellschaften und den Musikverbänden. Knapp die Hälfte des Buchs machen die Rechtsfragen um den Musikmarkt aus, wobei es um Plagiate genauso geht wie um das Künstlersozialversicherungsgesetz und um die Grundlagen und Anwendungen von Verträgen. Das Handbuch nennt viele interessante Zahlen zum Musikmarkt, die die Bedeutung dieser Sparte im Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland gut illustrieren (ein Beispiel: Der Gesamtumsatz der so genannten Kreativwirtschaft liegt bei ca. 150 Milliarden Euro).
Die Kapitel über die Rechtsfragen informieren auch über den neuesten Stand der anhängigen Klagen und damit verbundenen Debatten. Für Profis und Einsteiger allemal praktisch sind auch die Vertragsmuster. Einige Artikel sind eher essayistisch und erzählerisch geraten, was sich aber auf den Informationsgehalt nicht negativ auswirkt. Bei dem Kapitel über die Verbände wäre grundsätzlich zu fragen, ob sie zur Musikwirtschaft gehören oder nicht, und wenn ja, warum nicht allen Verbänden Kapitel gewidmet sind.
Musikhochschulen, öffentliche Theater und Orchester kommen nur am Rande vor, was, wenn der Fokus auf der „Wirtschaft“ liegt, verständlich ist. Und doch gehören sie zum von Dieter Gorny im Vorwort so bezeichneten „Öko-System“ der Musikwirtschaft. Das Nachschlagewerk jedenfalls gehört ins Regal bei allen, die im Musikbusiness tätig sind.
Gernot Wojnarowicz


