Risch, Mandy / Andreas Kerst

Eventrecht kompakt

Ein Lehr- und Praxisbuch mit Beispielen aus dem Konzert- und Kulturbetrieb

Rubrik: Bücher
Verlag/Label: Springer, Heidelberg 2009
erschienen in: das Orchester 04/2010 , Seite 68

Das Leitungspersonal von Theater- und Orchesterbetrieben ist vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt, und als Kunstbetrieb und Veranstalter unterliegt ein Theater oder Orchester zahlreichen rechtlichen Bindungen. Vieles wird hier in der täglichen Praxis in den mittleren und kleinen Betrieben von Management und Verwaltung abgewickelt, ohne dass dabei juristisches Fachpersonal eingebunden ist. Das ist natürlich für die Handelnden nicht ganz risikolos. Hier kann das Buch zum Eventrecht zwar eine Rechtsberatung in komplexen Fällen nicht ersetzen, in einfacheren Fällen aber eine erste Orientierung und gute Hilfestellung ermöglichen.
Der Titel Eventrecht kompakt ist ein wenig zu reißerisch und eigentlich irreführend, denn es geht allgemein um die detaillierte Auffächerung aller juristischen Zusammenhänge rund um Musikveranstaltungen unabhängig von der Musikrichtung. Beispiel: Ein Konzertveranstalter ist mit den Künstlern über Engagementsverträge verbunden, unter Umständen ist eine Agentur zwischengeschaltet. Mit dem Betreiber der Konzerthalle besteht ein Mietvertrag, mit der Vorverkaufsstelle ein Geschäftsbesorgungsvertrag, mit dem Sponsor ein Sponsorenvertrag, auch mit dem Kartenkäufer und Konzertbesucher entstehen rechtliche Bindungen. Diese vielfältigen Vertragsbeziehungen sprechen die beiden Autoren an.
Im ersten Kapitel wird das Vertrags- und Haftungsrecht rund um Konzertveranstaltungen behandelt. Farblich im Text abgesetzt werden juristische Fälle und ihre Lösungen ausgebreitet, um dadurch die graue Theorie etwas bunter zu machen. In diesem Sinn wird das Buch seinem Untertitel als Lehrbuch gerecht, so wie es Juristen aus ihrer Ausbildung kennen. Nicht verwunderlich, denn beide Autoren sind Juristen, die sich auf das Event- und Veranstaltungsrecht spezialisiert haben. Der juristische Laie muss an der einen oder anderen Stelle daher zweimal lesen, um den Inhalt zu erfassen. Vertragsmuster und Empfehlungen sind da durchaus eine Hilfe. Groß ist allerdings die Gefahr und Versuchung im Buch, Nichtjuristen auch komplexere Verträge entwickeln zu lassen, die dann später in der Praxis (oder vor Gericht) auch scheitern können.
Nach der Darstellung der vielfältigen Vertragsbeziehungen eines Veranstalters folgen die Bereiche Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht), sodann Medienrecht, Internetrecht und Recht der GEMA. Breiten Raum nehmen auch die Kapitel zum Versicherungsrecht und zum öffentlichen Recht ein. Schließlich werden auch die Gebiete des Steuerrechts sowie Zoll und Einfuhrsteuer behandelt. Beeindruckend ist die Sorgfalt der Autoren, wirklich umfassend alle rechtlichen Winkel aus Sicht von Konzertveranstaltern auszuleuchten.
Wer sich mit dem Recht des (Konzert-)Veranstalters vertraut machen will, wird mit dem Buch gut bedient. Wer juristische Vorkenntnis hat, wird mit dem Buch allerdings noch besser zurechtkommen. Für den Tagesbetrieb eines Orchesters oder Theaters kann das Buch bei auftretenden juristischen Fragen rund um Veranstaltungen wertvolle erste Orientierungen geben.
Gerald Mertens