Scherz-Schade, Sven

Vater in Elternzeit

Ein Beispiel aus Frankfurt am Main

Rubrik: Aufsatz
erschienen in: das Orchester 06/2011 , Seite 22
Die so genannte "Elternzeit" ermöglicht es Müttern und Vätern für die Betreuung ihres Nachwuchses insgesamt 14 Monate unbezahlte Freistellung von der Arbeit zu bekommen. In dieser Zeit zahlt der Staat das einkommensabhängige Elterngeld. Waren es früher vornehmlich die Mütter, die ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machten und sich zu Hause um den Nachwuchs kümmerten, so machen zunehmend auch die Väter Gebrauch von dem Angebot.