Frank Bauchrowitz

Recht so?

Juristische Tipps für Ihren Unterricht

Rubrik: Rezension
Verlag/Label: Schott, Mainz
erschienen in: das Orchester 11/2025 , Seite 69

Darf man kopierte Noten im Unterricht verwenden? Muss ich mein Schülerkonzert bei der GEMA anmel­den? Wann darf ich Fotos von Vor­spielen oder aus dem Unterricht zu Werbezwecken verwenden? Rund um den Unterricht in einer Musikschule, als Selbstständiger oder als Betreiber einer privaten Musikschule entstehen viele Rechtsfragen, die den juristischen Laien rasch überfordern können.
Der Ratgeber von Frank Bauchrowitz, der sich als Jurist auf Musikerfragen spezialisiert hat, deckt ein breites Spektrum der in der Praxis häufigsten Rechtsfragen ab. Der Autor erläutert z. B., was man beim Benutzen von Noten in Unterricht und Konzert, bei Ton-, Bild- und Videoaufnahmen und womöglich deren Upload alles beachten muss. Wer sich nur ein bisschen auskennt, merkt rasch, wie oft in der Unterrichtspraxis formelle Rechtsverstöße begangen werden, die jedoch nach dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter“ selten negative Folgen für die Betroffenen haben. Wer hier auf „Nummer sicher“ gehen will, ist mit diesem Ratgeber gut bedient. Besonders hilfreich ist die Checkliste für Konzert und Streaming.
Weitere Themenfelder sind die korrekte Anwendung des Datenschutzes im Unterrichtszusammenhang oder auch die Fragen zur Lautstärkeemission. Nicht nur Lehrkräfte, die zu Hause unterrichten, können ein Lied davon singen, wenn Nachbarn sich beschweren. Auch Musikschulen (nicht nur in reinen Wohngebieten) unterliegen Limitierungen. Das alles wird im Detail und gut verständlich erläutert. Breiten Raum nimmt die Frage von Honorarvertrag versus Anstellungsverhältnis ein. Sehr übersichtlich und mit Info-Kästen erläutert der Autor alle relevanten Punkte, die bei der möglichst rechtssicheren Vertragsgestaltung eine Rolle spielen, gerade vor dem Hintergrund des allseits bekannten „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts. Ebenso wichtig ist die Gestaltung von Unterrichtsverträgen. Häufig werden Musterverträge verwendet. Diese passen jedoch nicht immer wirklich auf den Einzelfall oder sind nicht mehr aktuell. So gibt es z. B. aktuellere Änderungen im BGB bei der Kündigung von Unterrichtsverträgen. Hier liefert der Ratgeber gute Gestaltungshilfen.
Gut dargestellt sind auch die möglichen unterschiedlichen Rechtsformen für den Betrieb einer privaten Musikschule mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie Kriterien zur Entscheidungsfindung. Zum Abschluss geht es dann noch um Aufsichtspflichten gegenüber Schülerinnen und Schülern. Fazit: Unterrichtende und Musikschulverantwortliche finden in diesem Ratgeber wertvolle Tipps für ihre Tätigkeiten.
Gerald Mertens

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