Apel, Simon
Der ausübende Musiker im Recht Deutschlands und der USA
Was die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) für alle ausübenden Künstler schon 1960 durch drei Urteile des Bundesgerichtshofs erreicht hat, wird in dem wissenschaftlichen Werk des 1984 geborenen Verfassers deutlich: das Recht des Künstlers, über die erstmalige Aufzeichnung seiner Darbietung auf Tonträger zu entscheiden, und das Recht, die öffentliche Wiedergabe von Rundfunksendungen mit seinen Darbietungen z.B. in Gaststätten zu erlauben. Und die dritte Errungenschaft: Rechte an Orchesteraufführungen stehen allen beteiligten Musikern zu und nicht nur dem Dirigenten.
Hermann Voss, der erste Geschäftsführer der DOV und zusammen mit dem Schott-Verlag Gründer der Zeitschrift das Orchester, hat damit vor Gericht erkämpft, was heute als selbstverständlich gilt. Wie Simon Apel deutlich macht, war das mit dem Urteil Künstlerlizenz Rundfunk anerkannte absolute Recht, die öffentliche Wiedergabe von Rundfunksendungen mit seiner Darbietung zu erlauben, sogar mehr als der vom Gesetzgeber 1965 dann bewilligte Vergütungsanspruch.
Auch in den USA sind von der Rechtsprechung den Interpreten zugestandene Rechte im Copyright Act von 1971 und von 1976 nur beschränkt gegeben worden. Der Verfasser hebt hervor, dass ein Recht auf öffentliche Wiedergabe oder Sendung von Tonaufnahmen durch das Copyright des Bundes ganz ausgeschlossen wurde. Im Gegensatz zur Entwicklung der angrenzenden Schutzrechte in Deutschland haben die USA die Rechte der ausübenden Künstler im hergebrachten System des Copyrights in Verbindung mit den Rechten des Tonträgerherstellers geregelt, ohne den ausübenden Musiker ausdrücklich als mögliches Subjekt eines Copyrights zu erwähnen.
Zur Entwicklung der Schutzdauer in Deutschland führt Simon Apel aus, dass die Verlängerung immer wieder auf der Agenda der Diskussion in Gesetzgebung und Wissenschaft steht. So stellte Rolf Dünnwald 1989 in einem Beitrag für die Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht die Frage: Sind die Schutzfristen für Leistungsschutzrechte noch angemessen? Mit dem Produktpiraterie-Gesetz von 1990 wurde die Schutzfrist für ausübende Künstler von 25 auf 50 Jahre verlängert. Nun stimmte der EU-Ministerrat im September 2011 einer Verlängerung von 50 auf 70 Jahre zu. Für die zukünftige Entwicklung der Rechte für ausübende Künstler kommt Simon Apel in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, das US-Copyright könne inhaltlich kaum als Vorbild dienen, um den Rechtsschutz im deutschen Urheberrecht und auf europäischer Ebene zu verbessern.
In dieser Buchbesprechung ist nur ein sehr kleiner Teil der von Apel behandelten Fragen dargestellt. Insgesamt enthält das Werk über einen Zeitraum von hundert Jahren eine umfassende Darstellung der Situation in Deutschland und in den USA. Wer sich wissenschaftlich damit beschäftigen will, dem sei das künstlerfreundliche Buch empfohlen.
Wolfgang Spautz